Die „neue“ ImmoWertV 2021
Im Sommer 2021 haben der Bundestag und der Bundesrat eine neue Immobilienwertermittlungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt.
Im Sommer 2021 haben der Bundestag und der Bundesrat eine neue Immobilienwertermittlungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt.
In diesem Blogbeitrag beschäftige ich mich mit einem Thema, das auf den ersten Blick nur am Rande mit der Immobilienbewertung zu tun hat, und zwar mit dem Klimawandel. Inspiriert hat mich unter anderem ein Vortrag des Meteorologen Karsten Schwanke auf dem Deutschen Sachverständigentag im November 2019 in Leipzig.
Die Digitalisierung hat unser Leben in fast allen Bereichen verändert und es ist davon auszugehen, dass wir uns erst am Anfang des Digitalisierungsprozesses befinden. Noch vor dreißig Jahren waren Telefone mit Wählscheibe, Telefonzellen und ein Fernsehempfang mit Zimmerantenne gang und gäbe.
In Deutschland existiert kein allgemeingültiges Sachverständigengesetz. Dies bedeutet, dass die Begriffe „GutachterIn“ und „Sachverständige“ nicht gesetzlich geschützt sind. Eine missbräuchliche Verwendung der beiden Begriffe kann unter Umständen aber den Tatbestand der Täuschung erfüllen.
Frage: Ist es immer notwendig, die zu bewertende Immobilie zu besichtigen? Die Beleihungswertermittlungsverordnung schreibt in § 4 Abs. 1 vor: „Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen.“
Der Schutz persönlicher Daten ist auch für Immobiliengutachter ein Qualitätskriterium - Sicherheit und Vertraulichkeit im Email-Verkehr wird dabei leider zu oft vernachlässigt.
Diese Reihe von Blogbeiträgen richtet sich an interessierte Laien, wie zum Beispiel ImmobilieneigentümerInnen oder an alle, die beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, aber auch an Menschen, die in der Immobilienbranche oder anderen Branchen arbeiten.
Datenschutz ist auch in der Immobilienbewertung ein wichtiges Thema - die Umsetzung dabei einfacher, als man denkt. Seit Mai 2018 gilt mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Ländern der EU ein neues und einheitliches Datenschutzrecht.
Als Immobiliensachverständiger kümmere ich mich – wie es der Name schon vermuten lässt – mit Sachverstand um Immobilien. Auf der einen Seite schreibe ich Gutachten über Immobilien für Eigentümer, Käufer, Immobilienmanager, Banken und Sparkassen.