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Die „neue“ ImmoWertV 2021
Im Sommer 2021 haben der Bundestag und der Bundesrat eine neue Immobilienwertermittlungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt.
Die „neue“ ImmoWertV 2021
Im Sommer 2021 haben der Bundestag und der Bundesrat eine neue Immobilienwertermittlungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt.
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Klimawandel und Immobilienbewertung
In diesem Blogbeitrag beschäftige ich mich mit einem Thema, das auf den ersten Blick nur am Rande mit der Immobilienbewertung zu tun hat, und zwar mit dem Klimawandel. Inspiriert hat mich unter anderem ein Vortrag des Meteorologen Karsten Schwanke auf dem Deutschen Sachverständigentag im November 2019 in Leipzig.
Digitalisierung in der Immobilienbewertung
Die Digitalisierung hat unser Leben in fast allen Bereichen verändert und es ist davon auszugehen, dass wir uns erst am Anfang des Digitalisierungsprozesses befinden. Noch vor dreißig Jahren waren Telefone mit Wählscheibe, Telefonzellen und ein Fernsehempfang mit Zimmerantenne gang und gäbe.
Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Gutachter und Sachverständige 3/3
In Deutschland existiert kein allgemeingültiges Sachverständigengesetz. Dies bedeutet, dass die Begriffe „GutachterIn“ und „Sachverständige“ nicht gesetzlich geschützt sind. Eine missbräuchliche Verwendung der beiden Begriffe kann unter Umständen aber den Tatbestand der Täuschung erfüllen.
Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Objektbesichtigung 2/3
Frage: Ist es immer notwendig, die zu bewertende Immobilie zu besichtigen? Die Beleihungswertermittlungsverordnung schreibt in § 4 Abs. 1 vor: „Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen.“
Würden sie Wertgutachten per Postkarte versenden?
Der Schutz persönlicher Daten ist auch für Immobiliengutachter ein Qualitätskriterium - Sicherheit und Vertraulichkeit im Email-Verkehr wird dabei leider zu oft vernachlässigt.
Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Wertbegriff 1/3
Diese Reihe von Blogbeiträgen richtet sich an interessierte Laien, wie zum Beispiel ImmobilieneigentümerInnen oder an alle, die beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, aber auch an Menschen, die in der Immobilienbranche oder anderen Branchen arbeiten.
DSGVO und Immobilienbewertung – 4 Punkte zum Schutz personenbezogener Daten
Datenschutz ist auch in der Immobilienbewertung ein wichtiges Thema - die Umsetzung dabei einfacher, als man denkt. Seit Mai 2018 gilt mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Ländern der EU ein neues und einheitliches Datenschutzrecht.
Willkommen auf meinem Blog über Immobilienbewertung
Als Immobiliensachverständiger kümmere ich mich – wie es der Name schon vermuten lässt – mit Sachverstand um Immobilien. Auf der einen Seite schreibe ich Gutachten über Immobilien für Eigentümer, Käufer, Immobilienmanager, Banken und Sparkassen.
Klimawandel und Immobilienbewertung
In diesem Blogbeitrag beschäftige ich mich mit einem Thema, das auf den ersten Blick nur am Rande mit der Immobilienbewertung zu tun hat, und zwar mit dem Klimawandel. Inspiriert hat mich unter anderem ein Vortrag des Meteorologen Karsten Schwanke auf dem Deutschen Sachverständigentag im November 2019 in Leipzig.
Digitalisierung in der Immobilienbewertung
Die Digitalisierung hat unser Leben in fast allen Bereichen verändert und es ist davon auszugehen, dass wir uns erst am Anfang des Digitalisierungsprozesses befinden. Noch vor dreißig Jahren waren Telefone mit Wählscheibe, Telefonzellen und ein Fernsehempfang mit Zimmerantenne gang und gäbe.
Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Gutachter und Sachverständige 3/3
In Deutschland existiert kein allgemeingültiges Sachverständigengesetz. Dies bedeutet, dass die Begriffe „GutachterIn“ und „Sachverständige“ nicht gesetzlich geschützt sind. Eine missbräuchliche Verwendung der beiden Begriffe kann unter Umständen aber den Tatbestand der Täuschung erfüllen.
Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Objektbesichtigung 2/3
Frage: Ist es immer notwendig, die zu bewertende Immobilie zu besichtigen? Die Beleihungswertermittlungsverordnung schreibt in § 4 Abs. 1 vor: „Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen.“
Würden sie Wertgutachten per Postkarte versenden?
Der Schutz persönlicher Daten ist auch für Immobiliengutachter ein Qualitätskriterium - Sicherheit und Vertraulichkeit im Email-Verkehr wird dabei leider zu oft vernachlässigt.
Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Wertbegriff 1/3
Diese Reihe von Blogbeiträgen richtet sich an interessierte Laien, wie zum Beispiel ImmobilieneigentümerInnen oder an alle, die beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, aber auch an Menschen, die in der Immobilienbranche oder anderen Branchen arbeiten.
DSGVO und Immobilienbewertung – 4 Punkte zum Schutz personenbezogener Daten
Datenschutz ist auch in der Immobilienbewertung ein wichtiges Thema - die Umsetzung dabei einfacher, als man denkt. Seit Mai 2018 gilt mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Ländern der EU ein neues und einheitliches Datenschutzrecht.
Willkommen auf meinem Blog über Immobilienbewertung
Als Immobiliensachverständiger kümmere ich mich – wie es der Name schon vermuten lässt – mit Sachverstand um Immobilien. Auf der einen Seite schreibe ich Gutachten über Immobilien für Eigentümer, Käufer, Immobilienmanager, Banken und Sparkassen.