Immobilienbewertung ist unkomplizierter als es scheint – Objektbesichtigung 2/3
Frage: Ist es immer notwendig, die zu bewertende Immobilie zu besichtigen? Die Beleihungswertermittlungsverordnung schreibt in § 4 Abs. 1 vor: „Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen.“