Erstattung von Mietwertgutachten

Ein Mietwertgutachten dient zur Ermittlung der ortsüblichen oder marktgerechten Miete einer Immobilie.
Im wohnwirtschaftlichen Bereich dient es häufig der Überprüfung von Mieterhöhungen, der Bewertung bei Erbschaft, Scheidung oder Modernisierung.

Bei gewerblichen Objekten unterstützt es die Festlegung oder Anpassung von Mieten, insbesondere bei Vertragsverlängerungen, Index- oder Staffelmieten, in steuerlichen Bewertungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Ein qualifiziertes Mietwertgutachten berücksichtigt alle wertrelevanten Merkmale – Art, Lage, Nutzung, Zustand und Ausstattung – und bildet so eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen von Eigentümern, Mietern und Investoren.

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