Bewertungsanlässe

Nachfolgend sind die wichtigsten Anlässe für die Bewertung von Immobilien sowie die jeweiligen Zielsetzungen, gesetzlichen Grundlagen und typischen Auftraggeber dargestellt. Die Übersicht dient als Anhang oder Orientierung im Rahmen von Wertgutachten gemäß § 194 BauGB.

Kauf / Verkauf

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Ermittlung des marktüblichen Verkehrswerts zur Preisfindung

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: § 194 BauGB, ImmoWertV 2021

Typischer Auftraggeber: Eigentümer, Käufer, Makler

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Feststellung des nachhaltigen Beleihungswerts

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: BelWertV, PfandBG

Typischer Auftraggeber: Kreditinstitute, Banken

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts oder Feststellung steuerlicher Werte

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: BewG, ErbStG, GrStG

Typischer Auftraggeber: Finanzämter, Steuerberater

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Bewertung des Nachlassvermögens

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: §§ 1922 ff. BGB, §§ 2311 ff. BGB

Typischer Auftraggeber: Erben, Nachlassgerichte

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehepartnern

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: §§ 1373 ff. BGB, FamFG

Typischer Auftraggeber: Familiengericht, Privatpersonen

Zwangsversteigerung

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Feststellung des Verkehrswerts als Grundlage des Verfahrens

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: §§ 74a, 85a ZVG

Typischer Auftraggeber: Amtsgericht, Gläubiger

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Bewertung des Immobilienvermögens zur Vermögensfeststellung

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: InsO, IDW S 11

Typischer Auftraggeber: Insolvenzverwalter, Gerichte

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Ansatz und Bewertung von Immobilien im Betriebsvermögen

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: HGB, IFRS, IDW RS I 1

Typischer Auftraggeber: Unternehmen, Wirtschaftsprüfer

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Bewertung von Betriebsimmobilien zur Ermittlung des Unternehmenswerts

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: IDW S 1, IDW S 11

Typischer Auftraggeber: Unternehmen, Wirtschaftsprüfer

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Ermittlung des Immobilienvermögens für Planungszwecke

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: Keine spezifische Norm

Typischer Auftraggeber: Privatpersonen, Vermögensberater

Versicherung / Schadensfall

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Ermittlung des Wiederherstellungswerts oder Neuwerts

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: VGB, Versicherungsvertrag

Typischer Auftraggeber: Versicherer, Eigentümer

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Wertfeststellungen für Infrastrukturprojekte, Bodenordnungen etc.

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: BauGB, Runderlasse, Wertermittlungsrichtlinien

Typischer Auftraggeber: Kommunen, Länder, Bund

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Festlegung des Entschädigungsbetrags bei Eingriffen in Eigentum

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: §§ 93 ff. BauGB, EntschG

Typischer Auftraggeber: Öffentliche Hand, Eigentümer

Ziel / Zweck der Bewertung: 
Wirtschaftlichkeitsanalyse geplanter Maßnahmen

Gesetzliche Grundlage / Regelwerk: ImmoWertV 2021, GEG

Typischer Auftraggeber: Eigentümer, Planer, Investoren